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Ambulante Gruppe

Fördern und unterstützen nach Bedarf


Ambulante Angebote
Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 KJHG oder Erziehungsbeistandschaft nach §30 KJHG werden bei besonderem Bedarf eingesetzt und mit der Familie und dem Jugendamt abgestimmt. Etwa als Unterstützende Hilfe nach Abschluss eines Stationären oder teilstationären Angebotes.

Das ADHS-Elterncoaching beinhaltet professionelle Hilfe und Unterstützung, auch für Eltern, Geschwister und ganze Familiensysteme. Diese spezifische Form der Familienunterstützung erfolgt durch eine ausgebildete Fachkraft der Einrichtung und kann auch ohne Einbeziehung des Jugendamtes kostenpflichtig in Anspruch genommen werden.