Wir verstehen uns als Träger (teil-) stationärer Hilfen. In manchen Familienkonstellationen besteht jedoch ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf, sodass im Bedarfsfall und in Abstimmung mit dem Jugendamt Erziehungsbeistandschaften oder Sozialpädagogische Familienhilfen in Familien installiert werden können.
Sie können beispielsweise zum Einsatz kommen, wenn eine (teil-) stationäre Hilfe auf dem Jugendhof Obermeyer endet und die Rückführung des Kindes begleitet werden soll.